Frauenzimmer

FrauenZimmer

Die Frauenzimmer sind separat im Hinterhaus des Frauenzentrums untergebracht. Ein kleiner Garten mit Sonnen- und Schattenplätzen lädt zum Verweilen ein. Das Stadtzentrum ist nur zehn Geh-Minuten entfernt, zum Bahnhof sind es nur wenige Schritte. Dort halten auch die Stadtbuslinien.

4 Zimmer sind als EZ oder DZ nutzbar und ausgestattet mit Miniküche zur Selbstversorgung sowie Dusche/WC. Eines der Zimmer ist barrierearm.

Zimmer sind mit W-LAN ausgestattet.

Tagespreise:

  • EZ 35,- pro Nacht

zzgl. 15,- Endreinigung

  • DZ 49,- pro Nacht

zzgl. 25,- Endreinigung

Wochenpreise:

  • EZ 230,- pro Woche

zzgl. 15,- Endreinigung

  • DZ 325,- pro Woche

zzgl. 25,-Endreinigung

Zusätzlich berechnen wir Ihnen die Kulturförderabgabe der Stadt Weimar nach dem aktuellen Satz. Ausgeschlossen sind Dienstreisende.

Bei längeren Aufenthalten wechseln wir die Bettwäsche/Handtücher einmal wöchentlich.

Kontakt / Reservierungen:
– Telefon: 03643-871170
– frauenzimmer@frauenzentrum-weimar.de

Mit eingehender Buchungs-zusage akzeptieren Sie die AGB der Pension.

Diese beinhalten insbesondere die gültigen Stornierungs-bedingungen.

Wir bitten um Beachtung.

 

AGB der FrauenZimmer

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung der FrauenZimmer (nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen dem Frauenzentrum Weimer e.V. (nachfolgend Vermieterin genannt) und seinen Besucherinnen (nachfolgend „Besucherin“ genannt). Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.

Vertragsabschluss

  1. Wird eine Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

    2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartnerinnen zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Vermieterin ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Die Besucherin hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle von der Besucherin bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Anreise der Besucherin zur Zahlung fällig und ist grundsätzlich in bar zu bezahlen.

  2. Die von der Vermieterin angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
  3. Die Besucherin verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung.

 

Übergabe und Rückgabe der Unterkunft

Die gebuchte Unterkunft steht der Besucherin ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen der Vermieterin und der Besucherin getroffen werden.

Rücktritt

  1. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens der Besucherin von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn diese die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in ihrer Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
  2. Tritt die Besucherin dennoch vom Vertrag zurück, werden folgende Stornierungsgebühren durch die Vermieterin in Rechnung gestellt:
  • ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises;
  • ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises;
  • ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 80% des vereinbarten Preises;
  • Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises.

Der vereinbarte Preis entspricht dem in der auch elektronisch übermittelten Reservierungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig.

  1. Die Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss das erzielte Entgelt auf die von ihr geltend gemachte Stornogebühr anrechnen.
  2. Der Besucherin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pension kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Zusätzliche Kosten/ Beschädigungen

  1. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Die Besucherin hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich der Vermieterin unterstehen. Sämtliche von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.
  2. Fallen neben den von der Vermieterin angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch die Besucherin verursacht wurde (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese der Besucherin in Rechnung gestellt.  Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behält sich die Vermieterin vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Kündigung durch die Vermieterin

Die Vermieterin ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung ihres Hausrechtes die Besucherin des Hauses zu verweisen, falls die Besucherin dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens der Vermieterin schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Besucherinen, Passant:innen oder Nachbarn:innen belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen der Besucherin gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Vermieterin. Dies gilt auch, wenn die Besucherin das Zimmer oder andere Räume der Pension zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist die Besucherin gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.

Sorgfalt

  1. Die Unterkunft darf nur mit der im Ver­trag an­ge­ge­be­nen Per­so­nen­zahl be­legt wer­den. Ab­wei­chun­gen hier­von be­dür­fen ei­ner vor­he­ri­gen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung mit der Vermieterin. Die an­ge­ge­be­ne max. Per­so­nen­zahl schließt auch Kin­der ein. Im Fal­le ei­ner Über­be­le­gung ist die Vermieterin be­rech­tigt, ei­ne zu­sätz­li­che an­ge­mes­se­ne Ver­gü­tung für den Zeit­raum der Über­be­le­gung zu ver­lan­gen. Die über­zäh­li­gen Per­so­nen ha­ben un­ver­züg­lich die Unterkunft zu verlassen.
  2. Die Vermieterin haf­tet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch ein­ge­brach­te Sa­chen ein­schließ­lich PKW.
  3.  Die Besucherin verpflich­tet sich wei­ter, bei even­tu­ell auf­tre­ten­den Lei­stungs­stö­run­gen al­les zu­mut­ba­re zu tun, um zu ei­ner Be­he­bung der Stö­rung bei­zu­tra­gen und even­tu­el­le Schä­den so ge­ring wie möglich zu halten.
  4. Ansprü­che und Be­an­stan­dun­gen we­gen nicht ver­trags­ge­mäß er­hal­te­ner Lei­stun­gen sind un­ver­züg­lich, noch wäh­rend sei­nes Auf­ent­hal­tes gegenüber der Vermieterin anzuzeigen.
  5. Ein Haustier darf nur nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung mit der Vermieterin mit­ge­bracht wer­den. Die­ses muss in der Re­ser­vie­rung an­ge­zeigt wer­den. Für je­de durch die ein­ge­brach­ten Haus­tie­re ver­ur­sach­ten Schä­den haf­tet aus­schließ­lich die ein­brin­gen­de Besucherin.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Weimar

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.